Gute Technik - Treppentheorie |
Das Muss bei Geländern. |
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In Einfamilienhäusern müssen Geländer mindestens 90 cm hoch sein, im Großteil der Schweiz und in Teilen Österreichs 100 cm. Bei Absturzhöhen über 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 110 cm betragen. Gemessen werden Geländer- und Durchgangshöhe über den Stufenvorderkanten.
Zu beachten sind auch mögliche Vorschriften in den deutschen Landesbauordnungen, aber auch in der ÖNORM und SIA, zur Geländerausfachung und zum Schutz vor Überklettern.
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Regelungen zur Kindersicherheit. Nur in wenigen Landesbauordnungen finden sich Vorgaben bezüglich der Geländersicherheit im Hinblick auf Kinder.
In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen ist, schreibt z.B. die Hessische Landesbauordnung (HBO) vor:
1. Öffnungen in Umwehrungen, Brüstungen und Geländern dürfen in eine Richtung nicht breiter sein als 12 cm. Darüber hinaus gibt die HBO weitere Empfehlungen, um den Leitereffekt zu vermeiden. Diese betreffen vor allem Öffnungen mit mehr als 1,5 cm Höhe und mehr als 2,5 cm Breite, die als Trittstellen für einen Kinderfuß benutzt werden können. |

