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Treppenmeister - Mit Treppen wohnen

Gute Technik - Treppentheorie

 

Das Muss bei Geländern.

 

In Einfamilienhäusern müssen Geländer mindestens 90 cm

hoch sein, im Großteil der Schweiz und in Teilen Österreichs

100 cm. Bei Absturzhöhen über 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 110 cm betragen. Gemessen werden Geländer-

und Durchgangshöhe über den Stufenvorderkanten.

 

Zu beachten sind auch mögliche Vorschriften in den

deutschen Landesbauordnungen, aber auch in der

ÖNORM und SIA, zur Geländerausfachung und zum

Schutz vor Überklettern.

 

 

Regelungen zur Kindersicherheit.

Nur in wenigen Landesbauordnungen finden sich Vorgaben bezüglich der Geländersicherheit im Hinblick auf Kinder.

 

In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von Kindern

zu rechnen ist, schreibt z.B. die Hessische Landesbauordnung (HBO) vor: 

 

1. Öffnungen in Umwehrungen, Brüstungen und Geländern dürfen in eine Richtung nicht breiter sein als 12 cm.
 
2. Das Überklettern darf nicht erleichtert werden

Darüber hinaus gibt die HBO weitere Empfehlungen,

um den Leitereffekt zu vermeiden. Diese betreffen vor

allem Öffnungen mit mehr als 1,5 cm Höhe und mehr

als 2,5 cm Breite, die als Trittstellen für einen Kinderfuß

benutzt werden können.


 
 
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