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Treppenmeister - Mit Treppen wohnen

Treppenräume planen - Die Anforderungen

 

Notwendige Mindestmaße.

Eine Treppe, die zu Aufenthaltsräumen führt, gilt als eine „notwendige Treppe“. Aufenthaltsräume im privaten Bereich sind: Wohn- und Schlafräume, Wohndielen, Wohn- und Kochküchen, sowie Arbeitsräume. Die Treppe zu diesen Räumen dient insbesondere im Brandfall als Flucht- und Rettungsweg. Deshalb müssen hier die gesetzlich vorgegebenen Mindestbedingungen (siehe Grafik) unbedingt eingehalten werden.

 

Eine zusätzliche Treppe kann kleiner sein.

Wenn in einem Wohnhaus ein Treppenhaus mit den notwendigen Mindestmaßen besteht, können die einzelnen Wohnebenen auch mit einer Raumspartreppe verbunden werden. Machbar sind hier verschiedene Grundrissvarianten. Für diese zusätzliche, „nicht notwendige Treppe“, gelten jedoch ebenso Mindestanforderungen.

 

Keine Steiltreppe zu Wohnräumen.

Gerade beim Dachgeschossausbau, beim Umbau oder nachträglichen Einbau einer Treppe wird oft versucht, mit Steil-, Mini- oder Sambatreppen Platz zu sparen. Jedoch sind diese Treppenkonstruktionen weit schwieriger begehbar als eine normale Wohnungstreppe. Vor allem aber sind sie nur als Zugang zu einem Geschoss mit Abstellräumen erlaubt, wie z.B. anstelle einer Auszugsleiter zum Dachboden, keinesfalls aber zu Aufenthaltsräumen.

 

 
 
Treppe
Treppe

 

 

 

 

Mindestanforderungen

für Treppen in Ein- und Zweifamilienhäusern

 

siehe Grafik unten

Treppe
Treppe
 

                      

 

 

TREPPEN IN

EIN- UND ZWEIFAMILIEN-HÄUSERN

 

Notwendige Treppe

 

 

Nicht notwendige Treppe

 

Steiltreppe

 

Einziger Zugang zu

einem Geschoss mit Aufenthaltsräumen

Zusätzlicher Zugang zu einem Geschoss mit Aufenthaltsräumen (es muss schon eine notwendige Treppe vorhanden sein)

 

Zugang zu einem Geschoss mit Abstellräumen

 

Brandfall

 

Fluchtweg

 

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Nutzbare Laufbreite

 

80 cm

 

50 cm

 

Nicht geregelt

 

Steigung

 

20 cm

 

21 cm

 

Nicht geregelt

 

Auftritt

 

23 cm

 

21 cm

 

Nicht geregelt

 

Zuständiges Regelwerk (D)

 

DIN 18065

 

DIN 18065

 

Nicht geregelt

 
 
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