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Treppen & Holztreppen von Treppenmeister
Treppenmeister - Mit Treppen wohnen

Sicherheit

 

Standsicherheitsnachweise.

 

Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Das gilt auch für eine Treppe, denn diese ist das am häufigsten beanspruchte Bauteil eines Hauses und muss Verkehrslasten tragen können. Deshalb benötigt jede Treppe, unabhängig von Gebäudeart und Konstruktionstyp, einen Nachweis der Standsicherheit. 

 

Beton- und Stahltreppen.

Für Beton- und Stahltreppen sind genauso Standsicherheitsnachweise erforderlich wie für andere tragende Bauteile. Es wird also eine statische Berechnung benötigt.

 

 

Holztreppen.

Bei Holztreppen wird unterschieden:

 

1. Treppen, die nach dem Regelwerk Handwerkliche Holztreppen gebaut wurden. Der Nachweis gilt durch die Einhaltung des Regelwerks als erbracht.

 

2. Sonderkonstruktionen, die als Standsicherheitsnachweis eine CE-Kennzeichnung (die Treppe entspricht einer europäischen Regel oder Zulassung) oder ein Ü-Zeichen (die Treppe entspricht einer deutschen Zulassung) tragen müssen.

 

Handwerkliche Holztreppen.

 

Als so genannte herkömmliche Holztreppen bezeichnet man jene Konstruktionsweisen, deren Gebrauchstauglichkeit man aufgrund sehr langer Erfahrungen kennt. Für die Holzquerschnitte haben die deutschen Tischler- bzw. Zimmererverbände das „Regelwerk Handwerkliche Holztreppen“ geschaffen, dessen Einhaltung zu standsicheren Konstruktionen führt. Diese Treppen benötigen deshalb keinen zusätzlichen Standsicherheitsnachweis.

 
 
TreppenABC, eingestemmte Wangentreppen
TreppenABC, eingestemmte Wangentreppen

Eingestemmte Wangentreppe

 

 
TreppenABC, aufgesattelte Treppe
TreppenABC, aufgesattelte Treppe

Aufgesattelte Treppe

 

 
Treppen ABC, einseitig eingestemmte und einseitig aufgesattelte Treppe
Treppen ABC, einseitig eingestemmte und einseitig aufgesattelte Treppe

Einseitig eingestemmte und einseitig aufgesattelte Treppe

 

Sonderkonstruktionen.

 

Für diese Treppenkonstruktionen, die in vielen Fällen als Systemtreppen gefertigt werden, wird eine Zulassung benötigt. Mit dieser Zulassung, heute eine Europäische Technische Zulassung, dokumentiert der Treppenhersteller gegenüber seinem Kunden,dass

 

  • seine Treppenkonstruktion von einem unabhängigen Institut geprüft wurde
  • er ein Kontrollsystem in seinem Herstellerwerk installiert hat, bei dem jede Treppe kontrolliert wird
  • er jährlich von einem unabhängigen Institut geprüft wird
  • und ein Schulungssystem für sich und seine Mitarbeiter zur ständigen Weiterbildung eingerichtet hat.

 

In der Zulassung ist festgehalten, welche technischen Randbedingungen vom Hersteller eingehalten werden müssen,

z.B. die Anzahl der Stufen bis hin zu den einsetzbaren Materialien und den zugehörigen Traglasten der Treppe.

 

 
 
Treppen ABC, Geländertragende Treppen
Treppen ABC, Geländertragende Treppen

Geländertragende Treppen

 

 

 
Treppen ABC, Geländertragdende Treppen
Treppen ABC, Geländertragdende Treppen
 
Treppen ABC, Bolzentreppe
Treppen ABC, Bolzentreppe

Weitere Sonderkonstruktionen

 

 
Treppen ABC, Einholmtreppe
Treppen ABC, Einholmtreppe

So können Sie selbst kontrollieren.

 

Achten Sie beim Kauf einer Treppe auf das CE-Zeichen. Dieses darf ein Hersteller nur dann auf die Treppe anbringen, wenn die Treppe seiner Zulassung entspricht und somit im Sinne der Baugesetze „gebrauchstauglich“ ist. Bei einer so gekennzeichneten Treppe dürfen Sie erwarten, dass die Konstruktion 50 Jahre lang die ihr zugesicherten Trageigenschaften erfüllt.

 

 
 
 
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