Grundrissart und Platzbedarf

nicht täuschen lassen: Auch zunächst "sparsam" erscheinende Treppen brauchen - je nach baulicher Situation - etwa 70 % des Platzbedarfs von bequem begehbaren Grundrissen.

Die Wahl des Grundrisses

Die Wahl des Grundrisses wird nicht nur durch den Platzverbrauch, sondern auch durch die jeweils beste Lage von An- und Austritt entschieden.

Daher unser Tip: Lasen Sie sich diesbezüglich wirklich ausführlich beraten.

Spartreppen
Renovierer aufgepasst

Durch den Ausbau von Dachgeschossen werden zunehmend steile, platzsparende Treppen erforderlich. Vielfach werden dafür Treppen zur Selbstmontage angeboten wie Samba- und Watscheltreppen, runde und eckige Spindeltreppen mit nutzbarer Laufbreite weit unter 80 cm. 

Aber: Keine Steiltreppe zu Wohnräumen!
Diese Treppen sind als notwendige Treppen (einziger Zugang zu einem Wohnraum) nicht gestattet, siehe DIN 18065

Das bedeutet im Klartext:
Derartige Treppen dürfen nur als Zugang zu einem Speicher anstelle von Dachbodenleitern verwendet werden, denn die Stabilität der Konstruktion, die Festigkeit des Geländers, vor allem aber die Anordnung der Stufen entspricht meist nicht den Vorschriften, die man an eine Verbindungstreppe zur nächsten Wohnebene stellt!

Als einziger Zugang zu Wohnräumen sind Steiltreppen nicht erlaubt. Stellen Sie sich vor, ein Gast verunglückt auf einer solchen Treppe.

Das absolute Minimum

Treppen mit besonders steiler Steigung wie Watschel- oder Sambatreppen weisen nur 50 - 70 cm nutzbare Laufbreite auf und sollten daher unbedingt auf beiden seiten Handläufe haben, dann kann man sich gut abstützen.

Achtung:
Als ausschließlicher Zugang zu Aufenthaltsräumen sind Treppen dieser Bauart nicht zugelassen!


Deckenaussparung mindestens 70 cm breit und 130 cm tief.