Standsicherheitsnachweise

Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Das gilt auch für eine Treppe, denn diese ist das am häufigsten beanspruchte Bauteil eines Hauses und muss  Verkehrslasten tragen können. Deshalb benötigt jede Treppe, unabhängig von Gebäudeart und  Konstruktionstyp, einen Nachweis der Standsicherheit.

Beton-, Stahl- und Holztreppen

Beton- und Stahltreppen
Für Beton- und Stahltreppen sind genauso Standsicherheitsnachweise erforderlich wie für andere tragende Bauteile. Es wird also eine statische Berechnung benötigt.

Holztreppen Bei Holztreppen wird unterschieden:
  1. Treppen, die nach dem Regelwerk Handwerkliche Holztreppen gebaut werden. Der Nachweis gilt durch die Einhaltung des Regelwerks als erbracht.
  2. Sonderkonstruktionen, die als Standsicherheitsnachweis eine CE-Kennzeichnung (die Treppe entspricht einer europäischen Regel oder Zulassung) oder ein Ü-Zeichen (die Treppe entspricht einer deutschen Zulassung) tragen müssen.
Handwerkliche Holztreppen

Als so genannte herkömmliche Holztreppen bezeichnet man jene Konstruktionsweisen, deren  Gebrauchstauglichkeit man aufgrund sehr langer Erfahrungen kennt. Es haben der deutsche Tischlerverband
in Zusammenarbeit mit dem Zimmererverband das „Regelwerk Handwerkliche Holztreppen“ geschaffen, dessen Einhaltung zu standsicheren Konstruktionen führt. Diese Treppen benötigen deshalb keinen zusätzlichen Standsicherheitsnachweis.

Sonderkonstruktionen.

Für diese Treppenkonstruktionen, die in vielen Fällen als Systemtreppen gefertigt werden, wird eine Zulassung benötigt. Mit dieser Zulassung, heute eine Europäische Technische Zulassung, dokumentiert der Treppenhersteller gegenüber seinem Kunden,

  • dass seine Treppenkonstruktion von einem unabhängigen Institut geprüft wurde
  • er ein Kontrollsystem in seinem Herstellerwerk installiert hat, bei dem jede Treppe kontrolliert wird
  • er jährlich von einem unabhängigen Institut geprüft wird
  • und ein Schulungssystem für sich und seine Mitarbeiter zur ständigen Weiterbildung eingerichtet hat.

In der Zulassung ist festgehalten, welche technischen Randbedingungen vom Hersteller eingehalten werden müssen, z.B. die Anzahl der Stufen bis hin zu den einsetzbaren Materialien und den zugehörigen Traglasten der Treppe.

Achten Sie beim Kauf einer Treppe auf das CE-Zeichen. Dieses darf ein Hersteller nur dann auf die Treppe  anbringen, wenn die Treppe seiner Zulassung entspricht und somit im Sinne der Baugesetze gebrauchstauglich“ ist. Bei einer so gekennzeichneten Treppe dürfen Sie erwarten, dass die Konstruktion 50 Jahre lang die ihr zugesicherten Trageigenschaften erfüllt.

Achten Sie beim Kauf einer Treppe auf das CE-Zeichen

Dieses darf ein Hersteller nur dann auf die Treppe anbringen, wenn die Treppe seiner Zulassung entspricht und somit im Sinne der Baugesetze „gebrauchstauglich“ ist. Bei einer so gekennzeichneten Treppe dürfen Sie erwarten, dass die Konstruktion 50 Jahre lang die ihr zugesicherten Trageigenschaften erfüllt.